Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0009

Rechtssatz

Ob eine Konsenswidrigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die durch einen Vergleich der vorhandenen Genehmigung mit den tatsächlichen Gegebenheiten zu lösen ist vergleiche - dort im Zusammenhang mit einer Baubewilligung - VwGH 30.1.2007, 2004/05/0205).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040009.L03