Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2024/20/0672
Entscheidungsdatum
10.04.2025
Index
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FPG 2005 §53 Abs1
FPG 2005 §53 Abs3
FPG 2005 §53 Abs3 Z6
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/19/0112 E 4. September 2024 RS 1
Stammrechtssatz
Ein Fehlverhalten eines Fremden kann auch dann zur Beurteilung der Gefährdungsprognose herangezogen werden, wenn dieses nicht zu einer gerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Bestrafung führt. Ebenso steht einer solchen Beurteilung der Umstand nicht entgegen, dass strafgerichtliche Ermittlungen gegen den Fremden bisher zu keiner Anklage geführt haben (vgl. etwa VwGH 14.11.2023, Ra 2023/18/0308, mwN).Ein Fehlverhalten eines Fremden kann auch dann zur Beurteilung der Gefährdungsprognose herangezogen werden, wenn dieses nicht zu einer gerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Bestrafung führt. Ebenso steht einer solchen Beurteilung der Umstand nicht entgegen, dass strafgerichtliche Ermittlungen gegen den Fremden bisher zu keiner Anklage geführt haben vergleiche etwa VwGH 14.11.2023, Ra 2023/18/0308, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024200672.L01
Im RIS seit
03.06.2025
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2024200672_20250410L01