Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/19/0430

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/19/0112 E 4. September 2024 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Fehlverhalten eines Fremden kann auch dann zur Beurteilung der Gefährdungsprognose herangezogen werden, wenn dieses nicht zu einer gerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Bestrafung führt. Ebenso steht einer solchen Beurteilung der Umstand nicht entgegen, dass strafgerichtliche Ermittlungen gegen den Fremden bisher zu keiner Anklage geführt haben vergleiche etwa VwGH 14.11.2023, Ra 2023/18/0308, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025190430.L01