Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/19/0112

Rechtssatz

Ein Fehlverhalten eines Fremden kann auch dann zur Beurteilung der Gefährdungsprognose herangezogen werden, wenn dieses nicht zu einer gerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Bestrafung führt. Ebenso steht einer solchen Beurteilung der Umstand nicht entgegen, dass strafgerichtliche Ermittlungen gegen den Fremden bisher zu keiner Anklage geführt haben vergleiche etwa VwGH 14.11.2023, Ra 2023/18/0308, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023190112.L01