Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2025/01/0131
Entscheidungsdatum
04.06.2025
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6
VwGVG 2014 §24
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/01/0132
Ra 2025/01/0133
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/01/0369 B 19. Jänner 2024 RS 2
Stammrechtssatz
Für die Einschätzung des VwG, ob im Zeitpunkt der Entscheidung von einem längeren Wohlverhalten des Verleihungswerbers seit dem zuletzt von ihm begangenen und für die negative Prognose als tragend angesehenen Fehlverhalten ausgegangen werden könne, ist auch der vom VwG in der mündlichen Verhandlung gewonnene persönliche Eindruck von Bedeutung (vgl. etwa VwGH 17.12.2021, Ra 2021/01/0392, mwN).Für die Einschätzung des VwG, ob im Zeitpunkt der Entscheidung von einem längeren Wohlverhalten des Verleihungswerbers seit dem zuletzt von ihm begangenen und für die negative Prognose als tragend angesehenen Fehlverhalten ausgegangen werden könne, ist auch der vom VwG in der mündlichen Verhandlung gewonnene persönliche Eindruck von Bedeutung vergleiche etwa VwGH 17.12.2021, Ra 2021/01/0392, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010131.L03
Im RIS seit
08.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025
Dokumentnummer
JWR_2025010131_20250604L03