Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/01/0369

Rechtssatz

Für die Einschätzung des VwG, ob im Zeitpunkt der Entscheidung von einem längeren Wohlverhalten des Verleihungswerbers seit dem zuletzt von ihm begangenen und für die negative Prognose als tragend angesehenen Fehlverhalten ausgegangen werden könne, ist auch der vom VwG in der mündlichen Verhandlung gewonnene persönliche Eindruck von Bedeutung vergleiche etwa VwGH 17.12.2021, Ra 2021/01/0392, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010369.L02