Verwaltungsgerichtshof
04.06.2025
Ra 2025/01/0131
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/01/0132
Ra 2025/01/0133
GRS wie Ra 2023/01/0369 B 19. Jänner 2024 RS 2
Für die Einschätzung des VwG, ob im Zeitpunkt der Entscheidung von einem längeren Wohlverhalten des Verleihungswerbers seit dem zuletzt von ihm begangenen und für die negative Prognose als tragend angesehenen Fehlverhalten ausgegangen werden könne, ist auch der vom VwG in der mündlichen Verhandlung gewonnene persönliche Eindruck von Bedeutung vergleiche etwa VwGH 17.12.2021, Ra 2021/01/0392, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010131.L03