Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/01/0131

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/01/0132

Ra 2025/01/0133

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/01/0369 B 19. Jänner 2024 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Einschätzung des VwG, ob im Zeitpunkt der Entscheidung von einem längeren Wohlverhalten des Verleihungswerbers seit dem zuletzt von ihm begangenen und für die negative Prognose als tragend angesehenen Fehlverhalten ausgegangen werden könne, ist auch der vom VwG in der mündlichen Verhandlung gewonnene persönliche Eindruck von Bedeutung vergleiche etwa VwGH 17.12.2021, Ra 2021/01/0392, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010131.L03