Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2021/20/0393
Entscheidungsdatum
02.03.2022
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
BFA-VG 2014 §12 Abs1
VwGVG 2014 §30
Rechtssatz
§ 12 Abs. 1 BFA-VG 2014 sieht nach seinem Wortlaut nur die Übersetzung - des Spruchs und - der "Rechtsmittelbelehrung" vor. Es besteht für den VwGH aber kein Zweifel, dass der Gesetzgeber mit dieser ausdrücklich auch an das BVwG gerichteten Anordnung auch die nunmehr nach § 30 VwGVG 2014 vorgesehene Belehrung über die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde beim VfGH und einer Revision beim VwGH verstanden wissen wollte.Paragraph 12, Absatz eins, BFA-VG 2014 sieht nach seinem Wortlaut nur die Übersetzung - des Spruchs und - der "Rechtsmittelbelehrung" vor. Es besteht für den VwGH aber kein Zweifel, dass der Gesetzgeber mit dieser ausdrücklich auch an das BVwG gerichteten Anordnung auch die nunmehr nach Paragraph 30, VwGVG 2014 vorgesehene Belehrung über die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde beim VfGH und einer Revision beim VwGH verstanden wissen wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200393.L03
Im RIS seit
21.04.2022
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022
Dokumentnummer
JWR_2021200393_20220302L03