Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2021/01/0291
Entscheidungsdatum
10.12.2021
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2021/01/0010 E 2. April 2021 RS 20 (hier keine Bezugnahme auf das Beschwerdeverfahren)
Stammrechtssatz
Bei der Prüfung des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG ist (im Beschwerdeverfahren: vom Verwaltungsgericht) eine Prognose über das zukünftige Wohlverhalten des Verleihungswerbers zu treffen. Es ist auch zu beachten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den Abschluss einer (erfolgreichen) Integration des Fremden in Österreich darstellt (vgl. zu allem VwGH 2.9.2020, Ra 2020/01/0323, mwN).Bei der Prüfung des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG ist (im Beschwerdeverfahren: vom Verwaltungsgericht) eine Prognose über das zukünftige Wohlverhalten des Verleihungswerbers zu treffen. Es ist auch zu beachten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den Abschluss einer (erfolgreichen) Integration des Fremden in Österreich darstellt vergleiche zu allem VwGH 2.9.2020, Ra 2020/01/0323, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010291.L07
Im RIS seit
24.02.2022
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022
Dokumentnummer
JWR_2021010291_20211210L04