Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0291

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/01/0010 E 2. April 2021 RS 20 (hier keine Bezugnahme auf das Beschwerdeverfahren)

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG ist (im Beschwerdeverfahren: vom Verwaltungsgericht) eine Prognose über das zukünftige Wohlverhalten des Verleihungswerbers zu treffen. Es ist auch zu beachten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den Abschluss einer (erfolgreichen) Integration des Fremden in Österreich darstellt vergleiche zu allem VwGH 2.9.2020, Ra 2020/01/0323, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010291.L07