Verwaltungsgerichtshof
02.04.2021
Ro 2021/01/0010
Bei der Prüfung des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG ist (im Beschwerdeverfahren: vom Verwaltungsgericht) eine Prognose über das zukünftige Wohlverhalten des Verleihungswerbers zu treffen. Es ist auch zu beachten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den Abschluss einer (erfolgreichen) Integration des Fremden in Österreich darstellt vergleiche zu allem VwGH 2.9.2020, Ra 2020/01/0323, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021010010.J20