Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2021/01/0261
Entscheidungsdatum
14.02.2024
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z7
StbG 1985 §10 Abs5
StbG 1985 §19 Abs2
StbG 1985 §4
VwRallg
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/01/0135 E 7. September 2020 RS 3 (hier betreffend die von Haushaltsmitgliedern bezogene Mindestsicherung)
Stammrechtssatz
Die gemeinsame Haushaltsführung legt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahe, dass die von den Eltern und Geschwistern des Einbürgerungswerbers bezogene Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung auch dem Einbürgerungswerber zugutegekommen ist. In einem solchen Fall obliegt es dem Einbürgerungswerber, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Annahme zu widerlegen (vgl. VwGH 12.12.2019, Ro 2019/01/0010, mwN).Die gemeinsame Haushaltsführung legt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahe, dass die von den Eltern und Geschwistern des Einbürgerungswerbers bezogene Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung auch dem Einbürgerungswerber zugutegekommen ist. In einem solchen Fall obliegt es dem Einbürgerungswerber, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Annahme zu widerlegen vergleiche VwGH 12.12.2019, Ro 2019/01/0010, mwN).
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021010261.L05
Im RIS seit
12.03.2024
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2024
Dokumentnummer
JWR_2021010261_20240214L04