Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0135

Rechtssatz

Die gemeinsame Haushaltsführung legt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahe, dass die von den Eltern und Geschwistern des Einbürgerungswerbers bezogene Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung auch dem Einbürgerungswerber zugutegekommen ist. In einem solchen Fall obliegt es dem Einbürgerungswerber, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Annahme zu widerlegen vergleiche VwGH 12.12.2019, Ro 2019/01/0010, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010135.L01