Verwaltungsgerichtshof
07.09.2020
Ra 2020/01/0135
Die gemeinsame Haushaltsführung legt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahe, dass die von den Eltern und Geschwistern des Einbürgerungswerbers bezogene Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung auch dem Einbürgerungswerber zugutegekommen ist. In einem solchen Fall obliegt es dem Einbürgerungswerber, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die Annahme zu widerlegen vergleiche VwGH 12.12.2019, Ro 2019/01/0010, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010135.L01