Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2020/16/0117
Entscheidungsdatum
13.06.2023
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Im Mehrparteienverfahren kann gegen einen Bescheid von jeder - auch von einer übergangenen (vgl. VwGH 26.2.2020, Ra 2019/09/0052, mwN) - Partei Beschwerde erhoben werden, sobald dieser zumindest an eine Partei wirksam zugestellt und somit erlassen worden ist (vgl. VwGH 14.5.2020, Ra 2020/08/0067, mwN).Im Mehrparteienverfahren kann gegen einen Bescheid von jeder - auch von einer übergangenen vergleiche VwGH 26.2.2020, Ra 2019/09/0052, mwN) - Partei Beschwerde erhoben werden, sobald dieser zumindest an eine Partei wirksam zugestellt und somit erlassen worden ist vergleiche VwGH 14.5.2020, Ra 2020/08/0067, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160117.L02
Im RIS seit
21.07.2023
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2023
Dokumentnummer
JWR_2020160117_20230613L02