Verwaltungsgerichtshof
13.06.2023
Ra 2020/16/0117
Im Mehrparteienverfahren kann gegen einen Bescheid von jeder - auch von einer übergangenen vergleiche VwGH 26.2.2020, Ra 2019/09/0052, mwN) - Partei Beschwerde erhoben werden, sobald dieser zumindest an eine Partei wirksam zugestellt und somit erlassen worden ist vergleiche VwGH 14.5.2020, Ra 2020/08/0067, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160117.L02