Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach § 42 AVG ist, dass etwa die Planunterlagen ausreichen, der Partei jene Informationen zu vermitteln, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verfahren braucht (vgl. VwGH 27.5.2004, 2003/07/0119).Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach Paragraph 42, AVG ist, dass etwa die Planunterlagen ausreichen, der Partei jene Informationen zu vermitteln, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verfahren braucht vergleiche VwGH 27.5.2004, 2003/07/0119).