Verwaltungsgerichtshof
25.06.2020
Ra 2020/07/0042
Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach Paragraph 42, AVG ist, dass etwa die Planunterlagen ausreichen, der Partei jene Informationen zu vermitteln, die sie zur Verfolgung ihrer Rechte im Verfahren braucht vergleiche VwGH 27.5.2004, 2003/07/0119).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070042.L06