Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2020/04/0020

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

16

Geschäftszahl

Ro 2020/04/0020

Entscheidungsdatum

01.02.2024

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2020/04/0021
Ro 2020/04/0022

Rechtssatz

Eine Streichung einzelner Bestimmungen (anstelle der Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung) kommt dann nicht in Betracht, wenn danach kein Ausschreibungsgegenstand verbliebe, die Ausschreibung dadurch einen gänzlich anderen Inhalt bekäme oder ein anderer Bieterkreis angesprochen würde. In diesen Fällen wäre die gesamte Ausschreibung für nichtig zu erklären vergleiche VwGH 16.12.2015, Ra 2014/04/0045, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2020040020.J20

Im RIS seit

27.03.2024

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024

Dokumentnummer

JWR_2020040020_20240201J16

Rechtssatz für Ra 2022/04/0102

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0102

Entscheidungsdatum

18.02.2026

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2020/04/0020 E 1. Februar 2024 RS 16

Stammrechtssatz

Eine Streichung einzelner Bestimmungen (anstelle der Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung) kommt dann nicht in Betracht, wenn danach kein Ausschreibungsgegenstand verbliebe, die Ausschreibung dadurch einen gänzlich anderen Inhalt bekäme oder ein anderer Bieterkreis angesprochen würde. In diesen Fällen wäre die gesamte Ausschreibung für nichtig zu erklären vergleiche VwGH 16.12.2015, Ra 2014/04/0045, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022040102.L05

Im RIS seit

17.03.2026

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2022040102_20260218L07