Beim hier erfolgten Vorspringen für ein Skifliegen überwogen iSd § 4 Abs. 2 ASVG die Merkmale persönlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit.Beim hier erfolgten Vorspringen für ein Skifliegen überwogen iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG die Merkmale persönlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit.