Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/01/0472

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

Ra 2019/01/0472

Entscheidungsdatum

12.03.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Die Glaubhaftmachung wohl begründeter Furcht vor Verfolgung kann nicht mit der vorzunehmenden Beweiswürdigung ("Glaubwürdigkeit"der Angaben) gleichgesetzt werden, weil nach der Rechtsprechung des VwGH die Beurteilung des rechtlichen Begriffs der "Glaubhaftmachung" auf der Grundlage positiv getroffener Feststellungen von Seiten der erkennenden Behörde vorzunehmen ist, im Falle der Unglaubwürdigkeit der Angaben des Asylwerbers aber derartige positive Feststellungen von der Behörde nicht getroffen werden können vergleiche VwGH 23.9.2014, Ra 2014/01/0058, mwN).

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010472.L05

Im RIS seit

03.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2020

Dokumentnummer

JWR_2019010472_20200312L05