Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Ein dem Empfänger gewährter Rabatt vermindert die Bemessungsgrundlage (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 4 Tz 91/1; vgl. auch Artikel 79 lit. b der Richtlinie 2006/112/EG).Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Ein dem Empfänger gewährter Rabatt vermindert die Bemessungsgrundlage vergleiche Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 4, Tz 91/1; vergleiche auch Artikel 79 Litera b, der Richtlinie 2006/112/EG).