Verwaltungsgerichtshof
18.12.2017
Ro 2017/15/0012
Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Ein dem Empfänger gewährter Rabatt vermindert die Bemessungsgrundlage vergleiche Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 4, Tz 91/1; vergleiche auch Artikel 79 Litera b, der Richtlinie 2006/112/EG).