Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2015/15/0028
Entscheidungsdatum
30.06.2015
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2015/15/0029
Rechtssatz
Es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies überhaupt zulässig wäre; vgl. § 16 Abs. 9 MRG).Es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies überhaupt zulässig wäre; vergleiche Paragraph 16, Absatz 9, MRG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015150028.L04
Im RIS seit
11.09.2015
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Dokumentnummer
JWR_2015150028_20150630L04