Verwaltungsgerichtshof
30.06.2015
Ra 2015/15/0028
Es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies überhaupt zulässig wäre; vergleiche Paragraph 16, Absatz 9, MRG).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2015/15/0029