Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2015/07/0006

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2015/07/0006

Entscheidungsdatum

25.06.2015

Index

L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich

Norm

AWG NÖ 1992 §11 Abs7;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung von der öffentlichen Müllabfuhr ist das Anknüpfen an einen bewohnbaren Zustand rechtmäßig, weil sich daraus die übliche Benutzung ergibt. Der tatsächliche Anfall von Abfall ist nicht ausschlaggebend vergleiche E 24. Jänner 2013, 2010/07/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070006.L02

Im RIS seit

02.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Dokumentnummer

JWR_2015070006_20150625L02