Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ro 2014/13/0044
Entscheidungsdatum
31.05.2017
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun (vgl. das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun vergleiche das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014130044.J02
Im RIS seit
21.07.2017
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Dokumentnummer
JWR_2014130044_20170531J02