Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.2017

Geschäftszahl

Ro 2014/13/0044

Rechtssatz

Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun vergleiche das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).