Verwaltungsgerichtshof
31.05.2017
Ro 2014/13/0044
Eine Konkurseröffnung Jahre nach Durchführung der Forderungswertberichtigung ist nicht geeignet, um eine schon zu diesem Zeitpunkt vorgelegene Uneinbringlichkeit der Forderung darzutun vergleiche das Erkenntnis vom 25. Jänner 2006, 2002/13/0027).