Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2013/07/0260
Entscheidungsdatum
23.04.2014
Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
80/06 Bodenreform
Norm
AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z2;
AVG §38;
FlVfGG §15;
FlVfLG Tir 1996 §33 Abs2 litc Z2 idF 2010/007;
FlVfLG Tir 1996 §36;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/07/0261
Rechtssatz
Vor Eingehen in die Prüfung der Frage der Gesetzmäßigkeit der Regulierung (und damit der Gesetzmäßigkeit der Satzungen) ist nicht zuerst als Vorfrage prüfen, ob es sich um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt oder nicht. Die Frage, ob Gemeindegut vorliegt oder nicht, ist zwar für die Gesetzmäßigkeit der Regulierung von entscheidender Bedeutung. Der OAS ist aber verpflichtet, sich diesbezüglich an die bereits rechtskräftig entschiedene Qualifikation der Grundstücke durch den Bescheid des LAS zu halten. Für eine eigene Prüfung dieser Frage als Vorfrage bleibt kein Raum mehr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013070260.X04
Im RIS seit
09.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016
Dokumentnummer
JWR_2013070260_20140423X04