Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2014

Geschäftszahl

2013/07/0260

Rechtssatz

Vor Eingehen in die Prüfung der Frage der Gesetzmäßigkeit der Regulierung (und damit der Gesetzmäßigkeit der Satzungen) ist nicht zuerst als Vorfrage prüfen, ob es sich um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt oder nicht. Die Frage, ob Gemeindegut vorliegt oder nicht, ist zwar für die Gesetzmäßigkeit der Regulierung von entscheidender Bedeutung. Der OAS ist aber verpflichtet, sich diesbezüglich an die bereits rechtskräftig entschiedene Qualifikation der Grundstücke durch den Bescheid des LAS zu halten. Für eine eigene Prüfung dieser Frage als Vorfrage bleibt kein Raum mehr.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/07/0261