Verwaltungsgerichtshof
23.04.2014
2013/07/0260
Vor Eingehen in die Prüfung der Frage der Gesetzmäßigkeit der Regulierung (und damit der Gesetzmäßigkeit der Satzungen) ist nicht zuerst als Vorfrage prüfen, ob es sich um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt oder nicht. Die Frage, ob Gemeindegut vorliegt oder nicht, ist zwar für die Gesetzmäßigkeit der Regulierung von entscheidender Bedeutung. Der OAS ist aber verpflichtet, sich diesbezüglich an die bereits rechtskräftig entschiedene Qualifikation der Grundstücke durch den Bescheid des LAS zu halten. Für eine eigene Prüfung dieser Frage als Vorfrage bleibt kein Raum mehr.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/07/0261