Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18938 A/2014
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2013/07/0060
Entscheidungsdatum
25.09.2014
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Rechtssatz
In dem die Erlassung abfallpolizeilicher Behandlungsaufträge regelnden § 73 AWG 2002 ist eine Parteistellung von Nachbarn nicht vorgesehen. Ein auf die Erlassung eines derartigen Behandlungsauftrages gerichteter Antrag eines Nachbarn ist daher mangels Antragslegitimation zurückzuweisen bzw. kann allenfalls als Anregung zum behördlichen Einschreiten angesehen werden.In dem die Erlassung abfallpolizeilicher Behandlungsaufträge regelnden Paragraph 73, AWG 2002 ist eine Parteistellung von Nachbarn nicht vorgesehen. Ein auf die Erlassung eines derartigen Behandlungsauftrages gerichteter Antrag eines Nachbarn ist daher mangels Antragslegitimation zurückzuweisen bzw. kann allenfalls als Anregung zum behördlichen Einschreiten angesehen werden.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht
Anfechtungsrecht VwRallg9/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013070060.X06
Im RIS seit
02.10.2017
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2013070060_20140925X06