Verwaltungsgerichtshof
25.09.2014
2013/07/0060
In dem die Erlassung abfallpolizeilicher Behandlungsaufträge regelnden Paragraph 73, AWG 2002 ist eine Parteistellung von Nachbarn nicht vorgesehen. Ein auf die Erlassung eines derartigen Behandlungsauftrages gerichteter Antrag eines Nachbarn ist daher mangels Antragslegitimation zurückzuweisen bzw. kann allenfalls als Anregung zum behördlichen Einschreiten angesehen werden.