Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2014

Geschäftszahl

2013/07/0060

Rechtssatz

In dem die Erlassung abfallpolizeilicher Behandlungsaufträge regelnden Paragraph 73, AWG 2002 ist eine Parteistellung von Nachbarn nicht vorgesehen. Ein auf die Erlassung eines derartigen Behandlungsauftrages gerichteter Antrag eines Nachbarn ist daher mangels Antragslegitimation zurückzuweisen bzw. kann allenfalls als Anregung zum behördlichen Einschreiten angesehen werden.