Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/03/0061

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2012/03/0061

Entscheidungsdatum

26.05.2014

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §34 Abs3 idF 2007/I/111;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die Einführung der "gestaffelten Rahmengebühr" in Paragraph 34, Absatz 3, GebAG 1975 sollte, so die Materialien Regierungsvorlage 303 BlgNR 23. GP), "eine Handhabe geboten werden, das außergerichtliche Durchschnittseinkommen der Sachverständigen einfach und verlässlich zu ermitteln". Dieser "dreifach gestaffelte Gebührenrahmen" könne für die Ermittlung der außergerichtlichen Einkünfte herangezogen werden, wenn die Sachverständigen kein höheres außergerichtliches Einkommen nachweisen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030061.X02

Im RIS seit

03.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016

Dokumentnummer

JWR_2012030061_20140526X02