Im Rahmen des in § 229 Abs. 3 letzter Satz BDG 1979 erwähnten Bewertungskriteriums der "organisatorischen Stellung des Arbeitsplatzes" ist sowohl die Zahl der dem Arbeitsplatz übergeordneten als auch jene der dem Arbeitsplatz untergeordneten Hierarchieebenen von Bedeutung.Im Rahmen des in Paragraph 229, Absatz 3, letzter Satz BDG 1979 erwähnten Bewertungskriteriums der "organisatorischen Stellung des Arbeitsplatzes" ist sowohl die Zahl der dem Arbeitsplatz übergeordneten als auch jene der dem Arbeitsplatz untergeordneten Hierarchieebenen von Bedeutung.