Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/04/0235

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 18334 A/2012

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2009/04/0235

Entscheidungsdatum

02.02.2012

Index

58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999 §82;
MinroG 1999 §83 Abs1 Z1;
MinroG 1999 §83 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/04/0236

Rechtssatz

Wenn die Standortgemeinde als entgegenstehendes öffentliches Interesse auf ihr örtliches Entwicklungskonzept verweist, so sieht Paragraph 83, Absatz 2, MinroG 1999 öffentliche Interessen auch in der im Zeitpunkt des Ansuchens um Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes gegebenen Raumordnung und örtlichen Raumplanung begründet. Inwieweit solche öffentlichen Interessen einem Vorhaben entgegenstehen können, wird aber in Paragraph 82, MinroG 1999 abschließend geregelt. Insofern besteht die Auffassung der Behörde, das von der Gemeinde genannte örtliche Entwicklungskonzept könne im vorliegenden Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung finden, zu Recht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009040235.X04

Im RIS seit

13.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019

Dokumentnummer

JWR_2009040235_20120202X04