Die Frage, ob beziehungsweise wie lange eine Kürzung der Bezüge wegen Krankheit vom Dienst stattzufinden habe (bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages), muss im Rahmen eines Bemessungsbescheides geklärt werden, in dem über die Höhe der dem Beschwerdeführer gebührenden Bezüge während des in Rede stehenden Zeitraumes bescheidförmig abzusprechen gewesen wäre.