Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2009

Geschäftszahl

2008/12/0219

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0209 E 4. Februar 2009 RS 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob beziehungsweise wie lange eine Kürzung der Bezüge wegen Krankheit vom Dienst stattzufinden habe (bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages), muss im Rahmen eines Bemessungsbescheides geklärt werden, in dem über die Höhe der dem Beschwerdeführer gebührenden Bezüge während des in Rede stehenden Zeitraumes bescheidförmig abzusprechen gewesen wäre.