Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2008/10/0109
Entscheidungsdatum
29.01.2010
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Eine fehlerhafte Bezeichnung des eindeutig erkennbaren Bescheidadressaten führt nicht zur absoluten Nichtigkeit des Bescheides. Lässt also der gesamte Bescheidinhalt die von der Behörde gewählte Personenumschreibung als ein - den wahren Willen verfälschendes - Vergreifen im Ausdruck erkennen, so ist eine Umdeutung geboten.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008100109.X01
Im RIS seit
03.03.2010
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010
Dokumentnummer
JWR_2008100109_20100129X01