Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2007/09/0243

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2007/09/0243

Entscheidungsdatum

29.01.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Liegt die Voraussetzung des Paragraph 51 g, Absatz 3, Ziffer eins, zweiter Fall VStG vor, dann ist es unerheblich, in welchem Verfahren die verlesene Niederschrift aufgenommen wurde oder in welcher prozessualen Eigenschaft die Befragten vernommen wurden, weil das Gesetz eine Einschränkung auf jenes Verfahren, in dem das Verlesene verwertet wird, nicht kennt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007090243.X02

Im RIS seit

03.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2013

Dokumentnummer

JWR_2007090243_20090129X02