Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2006/13/0163

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2006/13/0163

Entscheidungsdatum

28.04.2009

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Um das Ziel zu erreichen, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, steht die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2008, 2006/15/0158, vom 25. Juni 2008, 2008/15/0166, und vom 28. Mai 2008, 2007/15/0286).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006130163.X01

Im RIS seit

21.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2009

Dokumentnummer

JWR_2006130163_20090428X01