Verwaltungsgerichtshof
28.04.2009
2006/13/0163
Um das Ziel zu erreichen, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, steht die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Bei der Schätzung an Hand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 2008, 2006/15/0158, vom 25. Juni 2008, 2008/15/0166, und vom 28. Mai 2008, 2007/15/0286).