Die Besorgnis einer wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer kann einen Auftrag nach § 21a WRG 1959 nach sich ziehen.Die Besorgnis einer wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer kann einen Auftrag nach Paragraph 21 a, WRG 1959 nach sich ziehen.