Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Geschäftszahl

2005/07/0115

Rechtssatz

Die Besorgnis einer wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer kann einen Auftrag nach Paragraph 21 a, WRG 1959 nach sich ziehen.