Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
91/15/0089
Entscheidungsdatum
30.06.1994
Index
33 Bewertungsrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0090
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0010 E 13. Dezember 1984 RS 2
(hier Widmung von Grundstücken als Gewerbegebiet im
Flächenwidmungsplan)
Stammrechtssatz
Ist auf Grund von zur Baulandwidmung hinzutretenden objektiven Umständen - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung der Liegenschaft, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - anzunehmen, daß eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in absehbarer Zeit vom genannten Stichtag anderen als landwirtschaftlich und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird, so rechtfertigt dies - ohne daß es auf die Absicht des jeweiligen Grundeigentümers ankommt - die Zuordnung der Liegenschaft zum Grundvermögen (Hinweis E 25.2.1983, 81/17/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991150089.X02
Im RIS seit
14.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
20.07.2015
Dokumentnummer
JWR_1991150089_19940630X02