Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16069 A/2003
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2002/07/0018
Entscheidungsdatum
24.04.2003
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
23/01 Konkursordnung
81/01 Wasserrechtsgesetz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/07/0045
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0018 E 22. Februar 2001 RS 6
(Hier ohne den ersten Satz bezüglich eines wasserpolizeilichen
Auftrags nach § 31 WRG 1959)
Stammrechtssatz
Ein Auftrag gemäß §§ 30 und 31 WRG in Verbindung mit § 17 AltlastensanierungsG 1989 stellt keine Begründung zur Sanierung einer Altlast einer bereits im Gesetz näher umschriebenen Verpflichtung der Reinhaltung der Gewässer, sondern (nur) deren Konkretisierung dar. Aus diesem Umstand leitete die Rechtsprechung die Zulässigkeit derartiger Aufträge sogar während des Konkursverfahrens gegen die Masse ab, auch wenn die Kontamination schon vor Konkurseröffnung erfolgt war. Fällt sogar ein während eines Konkursverfahrens ergangener Beseitigungsauftrag nicht unter § 14 KO (hinweis E 23.5.1996,96/07/0071, ergangen zu §32 AWG 1990), so gilt dies umso mehr für einen erst weit nach Abschluss des Konkursverfahrens ergangenen Auftrag.Ein Auftrag gemäß Paragraphen 30 und 31 WRG in Verbindung mit Paragraph 17, AltlastensanierungsG 1989 stellt keine Begründung zur Sanierung einer Altlast einer bereits im Gesetz näher umschriebenen Verpflichtung der Reinhaltung der Gewässer, sondern (nur) deren Konkretisierung dar. Aus diesem Umstand leitete die Rechtsprechung die Zulässigkeit derartiger Aufträge sogar während des Konkursverfahrens gegen die Masse ab, auch wenn die Kontamination schon vor Konkurseröffnung erfolgt war. Fällt sogar ein während eines Konkursverfahrens ergangener Beseitigungsauftrag nicht unter Paragraph 14, KO (hinweis E 23.5.1996,96/07/0071, ergangen zu §32 AWG 1990), so gilt dies umso mehr für einen erst weit nach Abschluss des Konkursverfahrens ergangenen Auftrag.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von
Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070018.X07
Im RIS seit
28.05.2003
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2014
Dokumentnummer
JWR_2002070018_20030424X07