Spielen bei einer Reise (auch) private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten grundsätzlich insgesamt nicht absetzbar (zum so genannten Aufteilungsverbot vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, 94/14/0012).Spielen bei einer Reise (auch) private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten grundsätzlich insgesamt nicht absetzbar (zum so genannten Aufteilungsverbot vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, 94/14/0012).