Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2003

Geschäftszahl

2001/14/0217

Rechtssatz

Spielen bei einer Reise (auch) private Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten grundsätzlich insgesamt nicht absetzbar (zum so genannten Aufteilungsverbot vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, 94/14/0012).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 6 aus 2004,, Seite 361 bis Seite 363;