Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16335 A/2004
Rechtssatznummer
35
Geschäftszahl
2001/10/0156
Entscheidungsdatum
16.04.2004
Index
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §58 Abs2;
NatSchG NÖ 2000 §10 Abs1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081
Rechtssatz
Die gesetzmäßige Begründung eines Bescheides, mit dem ein Vorhaben unter Berufung darauf untersagt wird, seine Ausführung werde solche Änderungen des Wasserhaushaltes bewirken, dass damit erhebliche Beeinträchtigungen bestimmter Naturgüter verbunden wären, setzt nachvollziehbare, ins Detail gehende, in quantitativer und qualitativer Hinsicht konkrete Feststellungen über Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt im Bereich der Standorte bestimmter Pflanzengesellschaften bzw der Lebensräume bestimmter Tierarten, über Art und Ausmaß von Auswirkungen der Veränderungen des Wasserhaushaltes auf die Lebensbedingungen bestimmter Pflanzen und Tiere und der darauf zurückzuführenden Veränderungen von Erhaltungszustand und Populationsgröße der betroffenen Arten voraus. (Hier: Darlegungen, die in Ansehung dieser Parameter einer (erheblichen) Beeinträchtigung geschützter Güter keine konkreten Tatsachenfeststellungen enthalten, die den oben dargelegten Begründungselementen zugeordnet werden könnten, sondern sich in Hinweisen auf die "hydrogeologische Gesamtbeurteilung" und die "von den Amtssachverständigen getätigten Annahmen und Szenarien" und die "Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens" sowie der (nicht auf konkreten Feststellungen beruhenden) Behauptung einer "erheblichen Beeinträchtigung von Lebensräumen im gemeldeten Natura 2000-Gebiet sowie (von) Tieren und Pflanzen, die in den Anhängen zur FFH-RL genannt werden", erschöpfen, entsprechen diesen Begründungsanforderungen nicht.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X35
Im RIS seit
03.05.2004
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2001100156_20040416X35