Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15608 A/2001
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2001/08/0046
Entscheidungsdatum
16.05.2001
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/08/0047
Besprechung in:
ZfV 2002, 31-36;
Rechtssatz
Ein Schreiben, welches in Beantwortung eines Feststellungsantrages über subjektiv-öffentliche Rechte seiner Adressaten ergangen ist, eine negative Feststellung über diese Rechtsverhältnisse beinhaltet, von jener Behörde stammt, die zur bescheidmäßigen Erledigung des Antrages zuständig und verpflichtet ist und in der objektiv erkennbaren Absicht erlassen wurde, den Feststellungsantrag abschließend zu erledigen, ist ein vor dem VwGH bekämpfbarer Bescheid.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080046.X06
Dokumentnummer
JWR_2001080046_20010516X06