Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2001/05/0154
Entscheidungsdatum
04.09.2001
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall durch die geringfügige Vergrößerung der Kubatur (um ca. 21 Kubikmeter) im Bereich des Dachgeschosses keine Änderung des Projektes eingetreten ist, die das Wesen des Vorhabens ändern würde oder die eine im Berufungsverfahren unzulässige Erweiterung darstellen würde.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen
im Berufungsverfahren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050154.X01
Im RIS seit
23.10.2001
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010
Dokumentnummer
JWR_2001050154_20010904X01