Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/15/0025

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/15/0025

Entscheidungsdatum

26.04.1993

Index

33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluß für eine Verbauung in absehbarer Zeit ist insbesondere gerechtfertigt bei einer Flächenwidmung als Bauland (Wohngebiet), Aufschließung durch eine Strom, Wasser und Kanal führende Straße mit öffentlichem Verkehr und die bauliche Entwicklung in dem diese Grundfläche umfassenden Ortsgebiet. Der Bedarf nach Baugrundstücken kann auch aus der baulichen Entwicklung in dem die Grundfläche umfassenden Ortsgebiet erschlossen werden (Hinweis auf E 2.12.1985, 84/15/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150025.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1991150025_19930426X03

Rechtssatz für 91/15/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/15/0089

Entscheidungsdatum

30.06.1994

Index

33 Bewertungsrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/15/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/26 91/15/0025 3 (hier Widmung von Grundstücken als Gewerbegebiet im Flächenwidmungsplan)

Stammrechtssatz

Ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluß für eine Verbauung in absehbarer Zeit ist insbesondere gerechtfertigt bei einer Flächenwidmung als Bauland (Wohngebiet), Aufschließung durch eine Strom, Wasser und Kanal führende Straße mit öffentlichem Verkehr und die bauliche Entwicklung in dem diese Grundfläche umfassenden Ortsgebiet. Der Bedarf nach Baugrundstücken kann auch aus der baulichen Entwicklung in dem die Grundfläche umfassenden Ortsgebiet erschlossen werden (Hinweis auf E 2.12.1985, 84/15/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150089.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2015

Dokumentnummer

JWR_1991150089_19940630X03

Rechtssatz für 2000/14/0189

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2000/14/0189

Entscheidungsdatum

18.11.2003

Index

33 Bewertungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/15/0025 E 26. April 1993 RS 3 (hier ohne letzten Satz)

Stammrechtssatz

Ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluß für eine Verbauung in absehbarer Zeit ist insbesondere gerechtfertigt bei einer Flächenwidmung als Bauland (Wohngebiet), Aufschließung durch eine Strom, Wasser und Kanal führende Straße mit öffentlichem Verkehr und die bauliche Entwicklung in dem diese Grundfläche umfassenden Ortsgebiet. Der Bedarf nach Baugrundstücken kann auch aus der baulichen Entwicklung in dem die Grundfläche umfassenden Ortsgebiet erschlossen werden (Hinweis auf E 2.12.1985, 84/15/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140189.X03

Im RIS seit

26.12.2003

Dokumentnummer

JWR_2000140189_20031118X03