Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
91/15/0089
Entscheidungsdatum
30.06.1994
Index
33 Bewertungsrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0090
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/26 91/15/0025 3
(hier Widmung von Grundstücken als Gewerbegebiet im
Flächenwidmungsplan)
Stammrechtssatz
Ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluß für eine Verbauung in absehbarer Zeit ist insbesondere gerechtfertigt bei einer Flächenwidmung als Bauland (Wohngebiet), Aufschließung durch eine Strom, Wasser und Kanal führende Straße mit öffentlichem Verkehr und die bauliche Entwicklung in dem diese Grundfläche umfassenden Ortsgebiet. Der Bedarf nach Baugrundstücken kann auch aus der baulichen Entwicklung in dem die Grundfläche umfassenden Ortsgebiet erschlossen werden (Hinweis auf E 2.12.1985, 84/15/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991150089.X03
Im RIS seit
14.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
20.07.2015
Dokumentnummer
JWR_1991150089_19940630X03